WIVS, Kuno Wagner
Jöhlinger Str. 73
75045 Walzbachtal-Jöhlingen
E-Mail wivs@wivs.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9:00 bis 12:30 Uhr
14:30 bis 18:00 Uhr
Samstags
geschlossen

1) Geltung der Bedingungen
1) Mit der Auftragserteilung an uns, gleichgültig, ob diese schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgt, erkennt der Auftraggeber unsere Geschäftsbedingungen an. Grundsätzlich gilt auch für Auslandsgeschäfte deutsches Recht.
2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigen. Dies gilt auch bezüglich der Schriftformabrede selbst.
2) Preise
1) Die Preisvereinbarung gilt nur für den einzelnen Auftrag.
2) Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preisen 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
3) Lieferung
1) Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich.
2) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, auch die Nichterfüllung der Lieferverbindlichkeiten unserer Lieferanten, aufgrund derer wir das Angebot abgegeben oder die Ware verkauft haben und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3) Wenn diese Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
4) Wenn wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des Nettowarenwertes der vom Verzug betroffenen Lieferung für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt höchs-tens 5% des Nettowarenwertes. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
4) Mängelrügen
1) Der Käufer muß uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Eingang der Lieferung oder Abholung schriftlich mitteilen. Bei Sonderanfertigungen gelten wir nur als Mittler und nehmen unsere Lieferanten in volle Schadensersatzpflicht. Nach seiner Maßgabe wird die Reklamation durch uns weitergeleitet.
2) Wir haften nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen, Zeichnungen, Muster und dergleichen ergeben.
3) Werden Mängelrügen von uns anerkannt, dann kann der Käufer nur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Schadensersatzansprüche oder weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5) Sonderanfertigungen
1) Bei Fertigung nach Muster, Zeichnung oder Angaben des Bestellers haftet dieser für eine Verletzung von Schutzrechten Dritter sowie von Geset-zen, von denen wir keine Kenntnis haben können.
2) Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen im Branchenüblichen Umfang bis 10 % der bestellten Menge gegen Berechnung behalten wir uns vor. Daten, Filme und Werkzeuge bleiben unser Eigentum und in unserem Besitz, auch wenn Kostenanteile vom Besteller vergütet werden.
3) Geringfügige Abweichungen von Farbe, Format und Qualität berechtigen nicht zur Mängelrüge, es sei denn, bestimmte Eigenschaften sind zugesichert. Bei Farbangaben kann nur Gewähr für die Einhaltung des am ehesten entsprechenden RAL- oder HKS-Farbtons, nach Stand der Technik und den möglichen Toleranzen gegeben werden.
4) Wir sind berechtigt, einzelne Exemplare der von uns gefertigten oder gelieferten Gegenstände zur Eigenwerbung zu benutzen.
5) Bei Sonderanfertigungen gelten wir nur als Mittler.
6) Eigentumsvorbehalt
1) Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen aus der Geschäfts-verbindung bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Die Waren werden im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzugeben, zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Er tritt jedoch schon jetzt im voraus seine Forderungen aus der Weitergabe oder Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir sind berechtigt, Forderungen aus der Vorbehaltsware selbst einzuziehen. Verpfändung oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
3) Wird die Vorbehaltsware beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, so sind wir hierüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten, unter Überlassung der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen. Außerdem ist der Käufer verpflichtet, im Falle der Pfändung oder Beschlagnahme, dieser unter Hinweis auf unsere Rechte als Lieferant sofort zu widersprechen. Eine diesbezügliche Unterlassung macht den Käufer uns gegenüber schadenersatzpflichtig
7) Rücktritt bei mangelnder Kreditwürdigkeit
1) Wird nach Abschluß eines Vertrages oder nach Lieferung der Ware uns bekannt, daß der Käufer nicht kreditwürdig ist, oder tritt im Verlauf der Geschäftsbeziehung eine Minderung seiner Kreditwürdigkeit ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Verlangen sofortiger Bezahlung gelieferter und von Vorauszahlung für noch zu liefernde Ware, einschließlich Barabdeckung etwaiger gezogener Wechsel, mit sofortiger Fälligkeit berechtigt.
8) Warenrücknahme
1) Bei Warenrücknahme durch uns, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund (auch gesetzlicher oder vertraglicher Rücktritt) wird die Ware entsprechend ihrem Zustand zum Tageswert gutgeschrieben, dessen Festlegung ausschließlich uns zusteht.
9) Zahlung
1) Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort ohne Abzug zu bezahlen. Fakturierung erfolgt in Deutsche
Mark bzw. in Euro. Irgendwelche Abzüge sind nicht möglich. Wir sind berechtigt trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf seine älteren Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck gutgeschrieben ist.
3) Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betroffenen Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offene Kontokorrentkredite zu verlangen.
4) Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachte Kosten, wie Mahngebühren, Einzugsgebühren und dergleichen, gehen zu Lasten des Käufers.
5) Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir nach unserer Wahl zum Rücktritt oder zur Forderung von Schadenersatz berechtigt.
6) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechts-kräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
10) Erfüllungsort und Gerichtsstand
1) Erfüllungsort für alle Käuferverpflichtungen ist ausschließlich Karlsruhe-Hagsfeld. Unsere Lieferverpflichtung ist erfüllt mit der Übergabe der bestellten Ware durch uns oder unseren Beauftrag-ten am Ort der Auslieferung.
2) Gerichtstand für alle sich aus dem Vertragsverhältniss sowie über seine Wirksamkeit ergebenen Rechtsstreitigkeiten, auch aus Wechsel- und Scheckklagen ist für beide Teile ausschließlich Karlsruhe.
3) Für diese Geschäftsbestimmungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11 Salvatorische Klausel
1) Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Ge-schäftsbedingungen hat auf den Bestand der übrigen Bestimmungen keinen Einfluß sondern wird durch eine wirksame Vorschrift ersetzt, die ihrer wirtschaftlichen Bedeutung gleichkommt.
WIVS, Kuno Wagner
Jöhlinger Str. 73
75045 Walzbachtal-Jöhlingen
Tel. 07203 / 9219190
Fax 07203 / 9219199
Juni 2008